Neuigkeiten in Alltags-Sprache.
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06.05.2025Eltern mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung können aufgrund vielfältiger Barrieren bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Unterstützung angewiesen sein. In der Praxis stellt sich die Frage: Wie kann eine bedarfsgerechte Unterstützung der Eltern gelingen? Der Fachtag „Eltern mit Behinderung: Außen vor oder mitgedacht?“ der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Nordrhein-Westfalen (KSL.NRW) in Münster gab Antworten.
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05.05.2025Das LSG Berlin-Brandenburg hat in diesem einstweiligen Rechtsschutz-verfahren festgestellt, dass die Antragstellerin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Gewährung der Mittel für die Anschaffung eines Kfz hat. Es hat ihr daher ein Darlehen für die Anschaffung des gebrauchten Kfz in Höhe von 4000 € als Leistung zur sozialen Teilhabe zugesprochen.
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22.04.2025
Unser Seminar "Sensibilisierung" ist das vierte von insgesamt vier Seminaren an der VHS Köln.
- Was bedeutet Vielfalt?
- Was sind alltägliche Barrieren/Diskriminierungen für Menschen mit Behinderungen?
Wie begegnet man sich auf Augenhöhe?
Das Seminar des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben Köln zielt auf ein Bewusstsein im Umgang mit Vielfalt. Es bietet die Möglichkeit zur Selbsterfahrung an.
Samstag, 17.05.25, 09:30-15:30 Uhr
VHS Studiengebäude, Neumarkt, Köln -
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16.04.2025Plädoyer für Toiletten mit umfassender Ausstattung, für die "Toilette für alle"
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16.04.2025Anträge für den Inklusionsscheck NRW 2025 können jetzt wieder gestellt werden. Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit jeweils 2.000 Euro pro Scheck unterstützt.
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16.04.2025Nächstes Treffen am 24. April 2025
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11.04.2025Gemeinsame Protestaktion des Vereins Selbstbestimmt Leben Behinderter Köln e.V. und der politischen Selbstvertretung in Köln.
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07.04.2025... sagt Richard vom Polit-Café Wuppertal. Das Polit-Café trifft sich regelmäßig in der Färberei Wuppertal. Die Lokalzeit Bergisch Land hat die Gruppe besucht.
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04.04.2025mit dem Bernd-Best-Turnier und dem Lidl Final4 - DHB Pokal
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03.04.2025Der Anspruch auf Zugänglichmachung von barrierefreien Unterlagen besteht gegenüber der für das jeweilige Gerichtsverfahren zuständigen Stelle. Diese kann die Zugänglichmachung nach § 8 ZMV dem Verwaltungsgericht Düsseldorf übertragen, das hierzu mit den erforderlichen technischen Einrichtungen ausgestattet worden ist, wie z.B. einem Drucker für Brailleschrift und Programmen zur Umwandlung von Schriftstücken in Audiodokumente.
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21.03.2025Teilen Sie dem Träger der Eingliederungshilfe mit, ob und ggf. wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Schildern Sie außerdem deutlich Ihre Bedarfe, falls Sie zeitweise parallel Entlastungs- und Eingliederungshilfeleistungen benötigen. Prinzipiell würde der Hinweis genügen, Eingliederungshilfe sei jedenfalls neben den Entlastungsleistungen zu erbringen und die genaue Verwendung des Entlastungsbetrages sei dafür unerheblich. Das gilt zumindest dann, wenn Sie keine 24-Stunden-Assistenz nutzen. Dann besteht allerdings die Gefahr, dass der Träger der Eingliederungshilfe tatsächlich keine Leistungen erbringt und Sie streiten müssen. Eine (eigentlich überflüssige) Mitteilung zu eventuellen Entlastungsleistungen kann hier Streit vermeiden.
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21.03.2025Bei den Leistungen der „Schulassistenz“ handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Das bedeutet, dass die Schulassistenz so lange zu leisten ist, bis das Teilhabeziel erreicht ist. Das Ende eines Schuljahres ist nach Auffassung der KSL.NRW kein sachlicher Grund, um die Leistung der Schulassistenz zu befristen. Wenn Sie einen Bescheid bekommen oder schon vorliegen haben, indem die Leistung der Schulassistenz nur für ein Schuljahr bewilligt worden ist, dann können Sie Widerspruch gegen die Befristung erheben, soweit die Widerspruchsfrist (einen Monat nach Zugang des Bescheides) noch nicht abgelaufen ist. Wenn die Widerspruchsfrist bei Ihrem Bescheid bereits abgelaufen ist, dann können Sie beim zuständigen Eingliederungshilfeträger (Jugend- oder Sozialamt) die Entfristung der Schulassistenz beantragen.
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21.03.2025Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auch wenn Sie wissen oder vermuten, dass Ihre Eltern oder ein Elternteil oder eines Ihrer Kinder mehr als 100.000 EUR im Jahr verdienen. Beantworten Sie nur die Fragen nach dem Beruf Ihrer Eltern oder Kinder. Weisen Sie den Sozialhilfeträger gegebenenfalls daraufhin, dass die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR von mindestens einem Elternteil oder einem Kind überschritten sein muss, damit eine Kostenbeteiligung eingefordert werden kann.
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14.03.2025Wie kann das Gesundheitssystem insbesondere in Bezug auf die Belange von Menschen mit Behinderungen inklusiver gestaltet werden? Ab dem 15. März 2025 ist es möglich, sich zum Fachtag „Inklusive Gesundheit – Zugänge zur Inklusion im Gesundheitssystem“ am 10. September 2025 anzumelden!