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Publikationen

  • Das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) feiert 15 Jahre Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und hat am 22.03.2024 dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Der Beitrag enthält einen Link zum Interview von Prof. Dr. Theresia Degener für den Deutschlandfunk vom 24.02.2024.

  • Leitfaden für die Bestellung und den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschenden bei Beratungsgesprächen

  • Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.

  • In der Zeitschrift Gemeinsam leben 4/2023 wurde ein Beitrag von Sigrid Arnade zur Geschichte der ISL e.V. veröffentlicht. Ein spannendes Stück Geschichte.

    Veröffentlichungshinweis: Arnade, Sigrid: Von Krüppeln, Kämpfen und einer Konvention – die Geschichte der ISL e.V., in: Gemeinsam leben. Zeitschrift für Inklusion (ISSN 0943-8394), 31. Jg., Beltz Juventa, Ausgabe 4, Jahr 2023, Seite 227 - 236.

  • Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, erklärte in ihrer Pressemitteilung vom 1.12.2023 zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen: "Gesundheitskompetenz von Menschen mit Behinderung muss gestärkt werden".

  • Das KSL für den Regierungsbezirk Köln ist Teil der KSL.NRW Gewaltschutz-Arbeit. Am 25.11.2023 beteiligte es sich an der Aktion des Arbeitskreises gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in der Kölner Innenstadt.

  • Die Beauftragten von Bund und Ländern verabschieden auf ihrer 66. Konferenz die

    Potsdamer Erklärung
    Mehr Inklusion im und durch Sport!

  • Diese Broschüre thematisiert die Herausforderungen der Doppelrolle von Eltern, die die rechtliche Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Es ist sowohl für die betreuenden Eltern als auch für die betreuten Kinder sehr wichtig, dass zwischen der Elternrolle und der Betreuungsrolle ein spürbarer Unterschied gemacht wird. Was sollten Eltern wissen und bedenken, wenn sie die rechtliche Betreuung ihres Kindes übernehmen? Hierzu werden kompakte Informationen, Denkanstöße und Reflexionshilfen gegeben.

  • KSL KONKRET #2 bietet in kompakter Form einen Überblick über die die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe.

  • KSL-Konkret #6 bietet in kompakter Form Denkanstöße, wie sich Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Lebenswelten so konkret wie möglich gestalten lässt. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW
    (KSL.NRW) geben dazu gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe.

  • KSL-Konkret #5 bietet in kompakter Form einen Überblick über die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und liefert Argumente für eine stärkere regionale Vernetzung.

  • Der Fachbereich Sehen des KSl-MSi-NRW hat eine neue kostenlose Unterschriftenschablone entwickelt.

    Diese erleichtert das Unterschreiben in Dokumenten, Formularen oder Listen für blinde und sehbehinderte Menschen.

    Neben blinden und sehbehinderten Menschen sollten auch Beratungsstellen, Städte und Kommunen, Bürgerbüros, Ministerien und andere öffentliche Stellen die Schablonen vor Ort haben. Auch auf Veranstaltungen mit Teilnehmendenliste sind sie ein wichtiges Hilfsmittel.

  • Sie möchten in der Bäckerei einen großen Cappuccino und Schokobrötchen bestellen, und doch erschwert die laute Umgebung eine reibungslose Kommunikation? Kein Problem, Barry steht für „Barrierefreie Kommunikation“ und zeigt Ihre Bestellwünsche an!

  • Die AG "Menschen mit intellektueller und komplexer Behinderung" der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) befasst sich in ihrer aktuellen Broschüre "Teilhabe bis zum Lebensende" mit dem Recht auf gleichberechtigte und umfassende Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung – unabhängig von Lebensalter und Pflegebedarf.

  • Das KSL-MSi-NRW hat zwei Plakate erstellt, um über die Relevanz von Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung aufzuklären.

    Obwohl es, sowohl bei Textverarbeitungsprogrammen und Präsentationsprogrammen sowie bei Social Media Plattformen, längst die Möglichkeit gibt Alternativtexte einzupflegen, wird es oft vergessen.

    Informationen zur inhaltlichen Gestaltung von Alternativtexten gibt es unter:

  • Zum Jahrestag des In-Krafttretens der UN-BRK in Deutschland am 26. März 2009 gibt die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf diese Pressemitteilung heraus.

  • Sie wollen uns kennenlernen?
    Hier finden Sie unseren allgemeinen Flyer der KSL.NRW zum Download.

  • Überblick über die Auswertung der Fragebögen zur Barrierefreiheit und Zugänglichkeit bei der Kommunalwahl NRW

  • Mit der Checkliste „DGS-Videos – so geht´s richtig!“ zeigt das KSL-MSi-NRW auf, wie Gebärdensprach-Videos auch für hörbehinderte Internetnutzer*innen mit Sehbehinderung barrierefrei gestaltet werden können.

  • Gemeinsame Erklärung eines breiten Bündnisses.