März 2021: Zum Jahrestag des In-Krafttretens der UN-BRK in Deutschland am 26. März 2009 gibt die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf diese Pressemitteilung heraus.
März 2021: Zum Jahrestag des In-Krafttretens der UN-BRK in Deutschland am 26. März 2009 gibt die Landesbehindertenbeauftragte Claudia Middendorf diese Pressemitteilung heraus.
Februar 2021: Gemeinsame Erklärung eines breiten Bündnisses.
Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.
November 2020: Aufruf des KSL Köln an Geschäftsinhaber*innen, Verkehrsbetriebe etc. die attestierte Befreiung von der Maskenpflicht zu respektieren.
KSL-Konkret #4 bietet als Praxishandbuch ein kompaktes Nachschlagewerk für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.
Oktober 2020: KSL-Konkret #3 bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen. Mit dieser Broschüre möchten wir dafür sensibilisieren, dass Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gleichberechtigt und selbstbestimmt ihrer Aufgabe als Eltern gerecht werden können. Einige von ihnen benötigen dafür Unterstützung. In dieser Broschüre finden Sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Gleichzeitig informiert die Broschüre über die Situation von Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen.
Oktober 2020: Informationen zum Nachbarschaftshelferkurs von KSL Köln, Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz und Landesinitiative Demenz-Service NRW
Oktober 2020: Stellungnahme des KSL Köln
August 2020: KSL-Konkret #3 bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen. Mit dieser Broschüre möchten wir dafür sensibilisieren, dass Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gleichberechtigt und selbstbestimmt ihrer Aufgabe als Eltern gerecht werden können. Einige von ihnen benötigen dafür Unterstützung. In dieser Broschüre finden Sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. Gleichzeitig informiert die Broschüre über die Situation von Eltern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen.
August 2020: Wissen, wie man wählt - in Leichter Sprache. Eine Broschüre zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen der Landeszentrale für politische Bildung NRW.
Die KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen.
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Juli 2020: Wir stellen Ihnen hier eine Übersetzung der am 01. Juli in Kraft getretenen Coronaregeln in Leichter Sprache zur Verfügung.
Mai 2020: Antworten des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) zu Anfragen von "Selbstbestimmt Leben" Behinderter (SL) Köln.
April 2020: Eine Zusammenstellung von möglichen staatlichen Hilfen, die kurzfristig wegen der Corona-Krise beantragt werden können.
Der Text erklärt:
Was ist das Corona-Virus?
Was können die Menschen jetzt tun?
Es gibt eine neue Verordnung wegen dem Corona-Virus.
März 2020: Handicap International e.V. hat eine Tabelle "Informationsmaterialien zum Corona-Virus - mehrsprachig und in leichter Sprache" zusammengestellt.
Januar 2020: So vielfältig wie die Art einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung sein kann – so vielfältig sind auch die gesetzlichen Grundlagen und individuellen Regelungen, die allen Menschen in unserer Gesellschaft selbstbestimmte Mobilität ermöglichen sollen.
Dezember 2019: Die KSL.NRW gehen in ihrer Expertise auf einzelne Aspekte des Referentenentwurfs für ein Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) ein. Dabei beschränken sie sich auf die Regelungen, die sich unmittelbar auf die Situation behinderter Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe auswirken.
Dezember 2019: Stellungnahme von ISL NRW zum Thema "Assistenz im Krankenhaus"
Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt. Die neue Unterstützungsform richtet sich künftig nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen. Sie sollen künftig selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.
Was bedeutet die Umstellung für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, ihre Angehörigen und Betreuenden? In diesem Faltblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Oktober 2019: Die Broschüre zum Thema "Persönliches Budget"aus der Schriftenreihe der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW in Leichter Sprache.
Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget.
Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist.
Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können.
Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist.
Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget.
Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.
Sie können das Info-Heft bestellen.
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen, kostet das nichts.
September 2019: Ziel dieser Broschüre des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der ZAV, ist es, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich eine persönliche Bewerbungsstrategie entwickelt. Hierbei handelt es sich nicht um ein starres Konzept, sondern vielmehr um einen Prozess, der Veränderungen und Anpassungen unterworfen ist.
August 2019: Behinderte Menschen, die in hohem Maße auf intensivpflegerische Behandlungspflege zur Beatmung angewiesen sind, sollen durch eine Neuregelung diese Leistungen künftig grundsätzlich nur noch in stationären Pflege- und Wohneinrichtungen bekommen mit der Konsequenz, dass sie aus einer eigenen Wohnung in eine solche Einrichtung ziehen und dort dauerhaft verbleiben müssten. Das KSL Köln setzt sich kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinander und lehnt diesen in der vorliegenden Form strikt ab.
August 2019: Der Abschlussbericht zum „Modellprojekt zur Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung - Mädchen sicher inklusiv“ – beinhaltet Zahlen, Fakten und Erkenntnisse der 3,5 jährigen Projektlaufzeit (2015-2018).
KSL-Konkret #2 bietet in kompakter Form einen Überblick über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps: Welche Änderungen treten wann in Kraft? Wie wird der Eigenanteil berechnet? Was hat es mit der Heranziehung des Elterneinkommens auf sich? Wie verhält es sich mit den Vermögenswerten des Partners?
Die aktualisierte Fassung ist jetzt erhältlich.
August 2019: Stellungnahme zu den Plänen des RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz) aus Sicht der betroffenen EUTB-Beraterin Nicole Andres
August 2019: Stellungnahme des KSL Detmold zu den Änderungen der §§ 37 und 37c SGB V. des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
August 2019: In Zusammenarbeit haben die Kompetenzzentren in Köln und Düsseldorf eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1.1.2020 in einfacher verständlicher Sprache erstellt. Dieser soll dabei helfen, die Anträge auf Zahlungen des Lebensunterhalts besser lesen und verstehen zu können.
August 2019: Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) hat das Merkblatt "Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?" veröffentlicht. Darin erläutern Katja Kruse und Sebastian Tenbergen vom bvkm, was sich ab 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem damit verbundenen grundlegenden Systemwechsel bei den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ändern wird.
Juli 2019: Wenn das Sehvermögen nachlässt oder gar verloren geht, stehen die Betroffenen wie ihre Partner und Angehörigen vor einer großen Herausforderung. Wie geht das Leben weiter? Was können Partner, Familie oder Freunde tun? Wo gibt es Rat und Hilfe? Diese Broschüre des DBSV gibt eine erste Orientierungshilfe, um die neue Lebenssituation zu bewältigen. Neben Erfahrungsberichten von Betroffenen enthält sie praktische Tipps für den Alltag, für Mobilität, Freizeit und Beruf, gibt Empfehlungen für spezielle Schulungen und Informationen über Hilfen und Hilfsmittel.
Juli 2019: Der unterhaltsame Ratgeber des DBSV mit zahlreichen Karikaturen enthält Tipps zum richtigen Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen und wie man sie in Alltagssituationen am besten unterstützen kann.
Juli 2019: Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Broschüre „Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen – das sind ihre Ansprüche“ veröffentlicht.
Juli 2019: Schulassistenz gestalten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen. Ein Leitfaden des Paritätischen.
Juli 2019: Mit dieser Broschüre möchte der Paritätische Gesamtverband Ihnen einiges „Handwerkszeug“ geben, wie Sie und Ihre Angehörigen mit dieser Situation umgehen können.
Mai 2019: Ratgeber für die Beantragung und Organisation personeller Hilfen zur Betreuung und Versorgung der Kinder (Herausgeber: bbe e.V.)
Mai 2019: Die KSL Konkret #2 informiert übersichtlich über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führte zu gesetzlichen Veränderungen. Im Jahr 2020 kommen weitere Änderungen hinzu. Die Veränderungen werden jeweils passend zur Art des Einkommens ausführlich erläutert. Im Anhang finden sich außerdem Berechnungsschemata.
März 2019: Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) stellt erste Vorschläge zur Anpassung bestehender Gesetze an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention vor.
März 2019: Die Broschüre des bvkm gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit haben. Behandelt werden unter anderem die Themen rechtliche Betreuung, Wahlrecht und Führerschein.
Februar 2019: Präsentation des KSL Köln zum Thema Persönliches Budget als PDF-Dokument
Januar 2019: Tiefergreifende Analyse des Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-
Westfalen von Susanne Kroworsch im Auftrag der Monitoring-Stelle UN-BRK. Die Untersuchung nimmt vier ausgewählte Lebensbereiche, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen maßgeblich bestimmen, genauer in den Blick: Wohnen, Fortbewegung, Bildung und Arbeit.
Januar 2019: Die Broschüre "Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung" des KSL MSI legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.
Dezember 2018: Unter dem Titel "Wir machen uns mal Gedanken ..." veröffentlichte das KSL Köln an jedem Adventwochenende einen Beitrag zum Thema Behinderung - Food for Thought / Gedankenfutter.
Dezember 2018: Hier finden Sie die Dokumentation zum Fachtag "Doppelt diskriminiert hält besser!" des KSL Köln vom 30. Oktober 2018 in Bonn. Die einzelnen Beiträge stehen als PDF-Dateien zum herunterladen bereit.
November 2018: KSL KONKRET #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.
Oktober 2018: Interview mit Carl-Wilhelm Rößler in der Rubrik "bag trifft" zum Thema Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Oktober 2018: Fragenliste des UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland
Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung
KSL-Konkret #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.
Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.
Der Fachtag wurde von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben und deren Koordinierungsstelle in enger Kooperation mit den beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbänden (LWL und LVR) und der LAG Persönliches Budget NRW organisiert und durchgeführt.
Juli 2018: Ratgeber des ADAC zur Mobilität für Menschen mit Behinderung: Informationen rund um Auto & Führerschein; Barrierefreies Reisen mit Bus, Bahn & Flugzeug; Tipps, Adressen & Vergünstigungen
Juli 2018: Die Liste des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. enthält Anwaltsadressen, bei denen behinderte Menschen gute Erfahrungen gemacht haben, was die Aufgeschlossenheit für das jeweilige Anliegen angeht. Die AnwältInnen sind teilweise selber behindert, ihre Spezialgebiete sind – soweit vorhanden – in Klammern aufgelistet. Die Liste selber wird nach Postleitzahlen geführt.
Juni 2018: Die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des bvkm steht in deutscher und türkischer Sprache zum Download bereit.
Mai 2018: Diese Arbeitshilfe des Projekts "Mehr Partizipation wagen!" der LAG Selbsthilfe NRW soll aufzeigen, wie gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen / chronischen Erkrankungen vor Ort verbindlicher und entsprechend den Anforderungen der UN-BRK und des BGG NRW in ganz Nordrhein-Westfalen verbessert werden können.
Blindenführhunde sind speziell geschulte Hunde. Sie ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen eine eigenständige und gefahrenlose Orientierung. Blindenführhunde sind nach § 33 SGB V gesetzlich anerkannte medizinische Hilfsmittel. Sie sind anzusehen wie Rollstühle oder Hörgeräte.
In Abstimmung mit der Fachgruppe der Führhundhalter der BSV NRW hat das KSL-MSi-NRW einen Flyer gestaltet. Dieser richtet sich an Ärzte und medizinisches Personal.
April 2018: Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Arnsberg hat grundlegende Informationen zum Persönlichen Budget in dieser hilfreichen Übersicht zusammengetragen.
März 2018: Das KSL Köln hat am 9. März 2018 anlässlich der Veranstaltung des BVKM zum selbstbestimmten Wohnen einen Vortrag und zwei Workshops zum Thema Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz gehalten. Die Präsentation zum Vortrag kann hier heruntergeladen werden.
März 2018: An der Fernuniversität Hagen fand am 8. März eine Veranstaltung über neue Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt. Das KSL Köln hielt einen Vortrag über aktuelle Schwierigkeiten behinderter Menschen bei der Arbeitssuche. Dieser Vortrag kann hier heruntergeladen werden.
Februar 2018: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf verfügt nach Auffassung der Kompetenzzentren über richtungsweisende Ansätze, wird dem erklärten Anspruch des Gesetzentwurfs im Ergebnis jedoch nicht vollständig gerecht.
November 2017: Die gemeinsam vom KSL für den Regierungsbezirk Detmold und NITSA e.V. erarbeitete Broschüre gibt einen Überblick über die Veränderungen bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Bezug von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und/oder Grundsicherung. Berücksichtigt sind die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) seit 2017 und ab 2020. Tabellenblätter zur Berechnung finden sich im Anhang der Broschüre.
November 2017: Die Broschüre Tipps für den Umgang und die zur Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderung legt Möglichkeiten dar, wie Kommunikation gestaltet werden kann. Die verschiedenen Kommunikationsformen von Menschen mit Sinnesbehinderung sind gelistet und erklärt. Des Weiteren erfolgen Tipps, was bei der Kommunikation mit Menschen mit Sinnesbehinderung zu beachten ist. Ziel ist es Unsicherheiten abzubauen und die Kommunikation zwischen Menschen mit und ohne Sinnesbehinderungen zu fördern.
September 2017: In der vorliegenden Checkliste erfahren Sie, wie Sie Ihre Veranstaltung bestmöglich barrierefrei gestalten können. Es ist positiv hervorzuheben, dass bereits verschiedene Checklisten entwickelt wurden, damit Veranstaltungen barrierefrei geplant und durchgeführt werden können. Daher soll mit dieser Broschüre das Rad nicht neu erfunden werden. Da bisherige Checklisten aber nicht oder nicht tiefgehend Sinnesbehinderungen berücksichtigen, liegt der Fokus dieser Checkliste allein auf Menschen mit Sinnesbehinderung und Ihren Bedarfen.
August 2017: Mit dem Budget für Arbeit entsteht ein neues Instrument, um behinderten Menschen in Wechsel von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Um erfolgreich zu sein, fordern die KSL von der Landesregierung die konsequente Ausnutzung der im Gesetz vorgesehenen Gestaltungsspielräume zugunsten von Menschen mit Behinderung. Die Stellungnahme der KSL können Sie hier herunterladen.
Juli 2017: Die KSL sprechen sich dafür aus, grundsätzlich sämtliche Eingliederungshilfeleistungen für volljährige behinderte Menschen in den Zuständigkeitsbereich der beiden Landschaftsverbände (LVR und LWL) zu legen.
März 2017: Das KSL Köln nimmt Stellung zu den in der RTL-Sendung „Team Wallraff“ vom 23. Februar 2017 geschilderten Missständen in mehreren Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und setzt sich schwerpunktmäßig mit der Frage auseinander, wie solche Vorfälle und Verhältnisse in Zukunft ausgeschlossen werden können.
Februar 2017: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gibt seine zuletzt ergangene Rechtsprechung auf und verlangt nicht länger, dass man, um die Rechte des Schwerbehindertenrechts für sich in Anspruch nehmen zu können, in einer Bewerbung ausführlich den Grad der Behinderung (GdB) oder weitere Einzelheiten zur Behinderung darlegt. Vielmehr ist es ausreichend, von einer Schwerbehinderung zu sprechen und sinnvollerweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) der Bewerbung beizufügen.