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04.05.2022

Das Institut begrüßt die Verabschiedung des neuen Aktionsplans „NRW inklusiv“ durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 29. April. „Mit dem Aktionsplan hat sich die Landesregierung erfreulicherweise für ein ressortübergreifendes Vorgehen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entschieden“, kommentiert Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Durch die Wahl dieses bewährten inklusionspolitischen Instruments mache die Landesregierung erneut deutlich, dass Inklusion nicht nur auf der Agenda des Sozialministeriums stehe, sondern für alle Politikbereiche verpflichtend sei. Der Aktionsplan mache transparent, wo NRW bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen stehe und durch welche Maßnahmen die Landesregierung die gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft in den nächsten Jahren voranbringen wolle.
„Positiv ist, dass Querschnittsthemen, etwa Barrierefreiheit oder die Lage von Frauen oder Kindern mit Behinderungen, systematisch in vielen Bereichen berücksichtigt werden. Gut ist auch, dass der Aktionsplan besonders vulnerable Lebenslagen, wie die von geflüchteten Menschen mit Behinderungen oder Menschen in Einrichtungen, gesondert in den Blick nimmt“, so Kroworsch weiter.
 

Den Aktionsplan in der neuen Legislaturperiode in einem partizipativen Verfahren fortschreiben

Die Monitoring-Stelle begrüßt die Ankündigung, den Aktionsplan stetig fortzuschreiben und neue Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl und der Umsetzung eines neuen Koalitionsvertrags ganz folgerichtig. „Die neugewählte Landesregierung sollte den Aktionsplan in einem partizipativen Verfahren unter Einbeziehung der Vereine und Verbände von Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln und weitere Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufnehmen,“ so Kroworsch. „Dabei sollte vor allem im Fokus stehen, noch grundlegende zur UN-Behindertenrechtskonvention bestehende Widersprüche anzugehen. Dazu gehören insbesondere der Abbau der Sondersysteme wie das der Förderschulen, besonderer Wohnformen und der Werkstätten für behinderte Menschen.“
Der Aktionsplan bündelt 177 landespolitische Maßnahmen zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach acht sogenannten Lebenslagen wie beispielsweise „Arbeit und materielle Lebenssituation“, „Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität“ oder „Politische und zivilgesellschaftliche Partizipation“.