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Eine Collage aus Bildern: Veranstaltung mit Menschen, Broschüren der KSL-Konkret #1, Besucher der Wanderausstellung und Interviews mit Mikrophone auf einer Bühne

Mit der Geld-Leistung zur selbstbestimmten Teilhabe

Mit der Einführung des „Persönlichen Budgets“ (PB) am 01.07.2001 wurde eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen geschaffen, anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Persönliches Budget für ihre Teilhabeleistungen zu wählen. Sie können damit ihre Unterstützung aktiv mitgestalten und selbstbestimmt über die Form der ihnen zustehenden Leistungen zur Teilhabe entscheiden. Seit dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets. Das Persönliche Budget ist heute ein zentrales Instrument zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen. Bislang ist das Persönliche Budget und somit der Umgang damit allerdings noch wenig bekannt. Wir bieten regelmäßige Austauschformate, wie u.a. Praxisdialoge zum Persönlichen Budget für Kostenträger, Beratungsstellen aber vor allem auch für Leistungsempfänger*innen an, um über aktuelle Fragestellungen zum Persönlichen Budget zu sprechen. Die Ergebnisse nehmen wir in unsere Arbeit auf, um Probleme, die es rund um das Persönliche Budget gibt, zu beseitigen. Außerdem bieten wir für Mitarbeiter*innen des LVR, die sich mit dem Persönlichen Budget befassen, regelmäßige Workshops an, um mit ihnen über ihre Erfahrungen ins Gespräch zu kommen und ein Bewusstsein für die Wichtigkeit des Persönlichen Budget für die Leistungsberechtigten zu schaffen.

Mehr Informationen zum Persönlichen Budget finden Sie unter KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget | KSL.NRW (ksl-nrw.de)

Passgenau, individuell und flexibel
Rund um Ihre Fragen und Bedarfe entwickeln wir Ihnen ein darauf ausgerichtetes individuelles Angebot.

 

Ihr Ansprechpartner 

Portrait-Foto von Wolfgang Thiems, im Hintergrund Kaimauer und Wasser

Wolfgang Thiems

Projektmitarbeiter 
thiems@ksl-koeln.de

Tel.: 0221 - 29 29 36 31