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23.11.2021

Menschen mit Behinderungen im Saarland können das selbstbestimmte Wohnen nicht in gleichem Maß wie Menschen ohne Behinderungen verwirklichen. Das geht aus dem am 18. November veröffentlichten Monitoring-Bericht „Selbstbestimmtes Wohnen mit Behinderung“ der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hervor.
 
„Im Saarland gibt es mit vier Prozent mehr barrierefreie Wohnungen als im Bundesdurchschnitt, der bei zwei Prozent liegt, aber das ist immer noch viel zu wenig, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. „Zur selbstbestimmten Lebensführung gehört es, den eigenen Wohnort selbst auswählen und darüber entscheiden zu können, wo und wie man lebt. Für Menschen mit Behinderungen ist das, obwohl in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert, immer noch nicht selbstverständlich in Deutschland, auch nicht im Saarland“, so Palleit weiter.
 
Aufgrund der Änderungen in der Landesbauordnung, eines mehrjährigen Förderprogramms zur behinderungsgerechten Anpassung vorhandenen Wohnraums und steigender Teilhabeleistungen im Bereich ambulanter Wohnformen sei die Wohnsituation für Menschen mit Behinderungen verbessert worden. Das sei aber noch nicht ausreichend. So müssten beispielsweise zu viele Menschen immer noch in stationären Wohneinrichtungen leben.
 
Der Monitoring-Bericht empfiehlt zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, den barrierefreien Wohnungsbau zu fördern, den sozialen Wohnungsbau flächendeckend auszugestalten und die bestehenden Förderprogramme im Zuschnitt für alle Menschen mit Behinderungen auszuweiten. Weiterhin wird empfohlen, für den wachsenden Beratungsbedarf eine Landesfachstelle für (bauliche) Barrierefreiheit einzurichten und stationäres Wohnen konsequent abzubauen. Zukünftig müssten Dienstleistungen in besonderen Wohnformen so flexibel organisiert sein, dass diese für Menschen mit Behinderungen frei wählbar sind.
 
Palleit kündigte weitere thematische Berichte an, beispielsweise zum Thema Bildung. „Wir verstehen den Monitoring-Bericht als Teil eines kontinuierlichen praxisbezogenen Beratungsprozesses der Monitoring-Stelle Saarland. Die Stelle unterstützt mit dieser Beratung die Landesregierung darin, die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen im Saarland zu verbessern“, so Palleit.
 
Die Monitoring-Stelle Saarland
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, die Funktion einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 24 Absatz 2 SBGG (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz). Die Monitoring-Stelle Saarland hat am 1. Mai 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben umfassen vor allem die Beratung und Begleitung der Landesregierung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Zudem hat sie als „Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland“ nach § 12e SBGG die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.