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08.12.2017

Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten, die in der aktuellen Landesbauordnung bereits vorgesehen ist, zurückzunehmen. Nach Auffassung des Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln verschließt sie sich damit dem demografischen Wandel, den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft und dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dies ist eine klare Entscheidung zu Gunsten der Immobilien-Wirtschaft und gegen die behinderten Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW. 

Behindertenverbände und Selbsthilfe sehen die Hoffnungen auf eine mittelfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt schwinden. Denn bereits jetzt stehen nicht ausreichend rollstuhlgerechte Wohnungen zur Verfügung. Ferner wird der Bedarf angesichts des demografischen Wandels und dem zunehmenden Ausbau ambulanter Betreuungssettings in der Alten- und Behindertenhilfe weiter rasant ansteigen. 

Da jedoch die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen nur selten von Architekten und Bauherren berücksichtigt werden, sollten diese über eine Quote in der Landesbauordnung gezwungen werden, ihre Planungen entsprechend anzupassen. Ohne eine entsprechende Quote wird die Bauwirtschaft keine Veranlassung sehen, sich freiwillig mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Die Quote bleibt also notwendig, um Menschen im Rollstuhl dringend benötigten, angemessenen Wohnraum anbieten zu können, eine UN-BRK-konforme Wahlfreiheit bei der gewünschten Wohnform sicherstellen zu können und Nordrhein-Westfalen als attraktiven und inklusiven Wohnort zukunftssicher zu gestalten.

Das KSL für den Regierungsbezirk Köln hält den Erhalt der aktuellen Regelungen in der Landesbauordnung zur Barrierefreiheit für alle Wohnungen und einer Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen für dringend geboten und hofft auf eine kritische Prüfung der Überlegungen der Landesregierungen zur Streichung dieser Regelungen.