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07.09.2020

„Der Schutz von Opfern nach einer Straftat ist unverzichtbar. Mit dem Opferschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen steht nun eine niederschwellige digitale Anlaufstelle zur Verfügung, die einen Überblick über wichtige Hilfs- und Beratungsangebote, Notfallrufnummern und Kontaktdaten von Unterstützungseinrichtungen bereithält. Jedes Opfer, egal welchen Alters oder welchen Geschlechts, soll zügige, verlässliche und auf seine individuelle Situation zugeschnittene Unterstützung erfahren. Mit dem Opferschutzportal hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein Hilfsangebot geschaffen, dass es in dieser Form in unserem Land noch nicht gegeben hat. Wichtig bleibt: Opferschutz ist eine Daueraufgabe, der sich alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche und private Einrichtungen zu stellen haben“, sagt Ministerin Ina Scharrenbach.

Das Portal www.opferschutzportal.nrw bietet Opfern von Gewalt, deren Angehörigen und Interessierten ab sofort schnelle Hilfe, bündelt alle geförderten Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen auf einer Seite und führt damit zielgerichtet zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten.

Zu den Angeboten des Opferschutzportals gehören etwa Beratungsstellen, Zufluchtsorte, Telefonhotlines, Informationsmaterialien, Trauma-Ambulanzen und vieles mehr. Herzstück des Portals ist der Beratungsstellenfinder.

„Mit Hilfe eines Beratungsstellenfinders mit Umkreissuche werden Hilfesuchende ein passgenaues Angebot in ihrer Nähe hingewiesen und zu den zuständigen Stellen weitergeleitet. So können sie sich zielgerichtet informieren, einen Überblick über die nächsten Schritte verschaffen oder einen Antrag für Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen“, erklärt Ministerin Ina Scharrenbach.

Das Opferschutzportal stellt zudem Informationen und Materialien aller Landesbehörden zu relevanten Themen wie zum Beispiel Anonymer Spurensicherung, Cybercrime, Genitalbeschneidung, häusliche Gewalt, Mobbing, Gewalt in der Pflege oder Zwangsheirat bereit.

Besonders für Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten ist das Erlebte oft traumatisierend. Auch die Wege einer Anzeigenerstattung bei der Polizei, die Antragserstellung auf Opferentschädigung oder welche Schritte in einem Strafverfahren beispielsweise als Zeugin oder Zeuge bevorstehen, sind daher Bestandteil des Portals.

„Niemand ist auf eine solche Situation vorbereitet. Und nur wenige Menschen wissen, was auf sie zukommt, welche Rechte sie haben und wie ein Ermittlungs- und Strafverfahren verläuft. Deshalb hat die Landesregierung die neue digitale Präsenz für den Opferschutz in Nordrhein-Westfalen geschaffen“, so Ministerin Scharrenbach weiter. 

In einem weiteren Schritt wird das Angebot auch in anderen Sprachen verfügbar gemacht werden.