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31.07.2020
Ortseingangsschild von Brühl

Der Rat der Stadt Brühl hat am 25.05.2020 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung und die dazugehörige Wahlordnung
(https://www.bruehl.de/5.15-inklusionsbeiratssatzung.pdfx?forced=true/a>) für den Inklusionsbeirat beschlossen. Geplant ist die Wahl des Inklusionsbeirats für den 29. November 2020 in der Zeit von 15:30 bis 18:30 Uhr. Im Vorgriff darauf werden für interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationsveranstaltungen angeboten.

In der ersten Informationsveranstaltung am 29. August 2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Aula des Max-Ernst-Gymnasiums, Rodderweg 66, wird darüber aufgeklärt, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und wie Bürgerinnen und Bürger im Inklusionsbeirat aktiv mitzuwirken können.

Die Arbeit des Inklusionsbeirates orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist. Diese Konvention fordert alle staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen auf, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu beseitigen. „Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirats in der Stadt Brühl wird ein wichtiger Schritt getan, um der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung zu tragen“, sind sich Bürgermeister Freytag sowie die zuständige Beigeordnete, Stephanie Burkhardt, einig.

Coronabedingt wird um verbindliche Zusage bis spätestens 07.08.2020 bei der Behindertenbeauftragten, Ute Palmersheim, upalmersheim@bruehl.de, Telefon 02232 79-4340 gebeten. Bitte teilen Sie hier auch Unterstützungsbedarfe für die erfolgreiche Teilnahme an der Informationsveranstaltung mit.