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02.04.2020

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert aus Anlass des 11. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland (26. März) die Länder auf, Landesaktionspläne fortzuschreiben und nicht durch Leitlinien zu ersetzen. Aktionspläne unterstützen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern. „Das Potenzial dieses Politikansatzes ist auch in der zweiten Dekade der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei weitem nicht ausgeschöpft“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

„Die Länder, die diese Prozesse auslaufen lassen wollen oder Aktionspläne durch ‚politische Leitlinien‘ ersetzen möchten, sind nicht gut beraten“, so Aichele weiter. „Die Länder dürfen die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht noch weiter auf der politischen Agenda herabstufen, indem sie auf den wirksamen Handlungsansatz Aktionsplan verzichten. Das gilt erst recht in Zeiten der Corona-Krise.“

Die Erfahrung der letzten Dekade zeige, wie auch die heute veröffentlichte Analyse, dass ein Aktionsplan oder eine gleichwertige Strategie die besten Instrumente seien, um die UN-Behindertenrechtskonvention in einem koordinierten und partizipativen Prozess umzusetzen.

Laut Analyse gibt es bei Aktionsplänen die Möglichkeit, konkrete, mit Zeitangaben und Zuständigkeiten versehene Maßnahmen abzubilden, die gemeinsam von den Ministerien und der Zivilgesellschaft entwickelt werden. „Aktionspläne erhöhen die Verbindlichkeit der geplanten behindertenpolitischen Vorhaben einer Regierung“, so Aichele. Das könnten so genannte Leitlinien nicht leisten, da sie weniger konkret und unverbindlicher seien. „Die Wahl für Aktionspläne ist daher auch für die nächsten Jahre praktisch alternativlos.“