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17.09.2019

Nordrhein-Westfalen intensiviert seine Anstrengungen im Kampf gegen Diskriminierung.  Der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Joachim Stamp, unterzeichnete dazu am Dienstag in Düsseldorf  gemeinsam mit dem kommissarischen Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf- und Beratungsstellen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird.

„Mit der Unterzeichnung der Erklärung macht das Land deutlich, dass Antidiskriminierungspolitik Chefsache ist und setzt ein Signal gegen  Ausgrenzung und für Vielfalt“, sagte Franke nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung. „Besonders freut es mich, dass ab dem kommenden Jahr niederschwellige Beratungsangebote stärker gefördert werden sollen“, sagte Franke. „Auf längere Sicht würde ich mir wünschen, dass es in NRW eine eigene Landesantidiskriminierungsstelle gibt – die NRW-Nachbarländer Hessen und Rheinland-Pfalz sind hier ein gutes Beispiel“, sagte Franke. „Mit der Unterzeichnung setzen wir in Nordrhein-Westfalen ein deutliches Zeichen: Diskriminierung wird von uns nicht toleriert. Wir stehen für eine vielfältige und offene Gesellschaft. Gemeinsam mit der Koalition werden wir weiter für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt kämpfen“, sagte Stamp.

Die Unterzeichner der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass sie entschieden gegen Diskriminierung vorgehen wollen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung entwickeln wollen. Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen und Sachsen ist Nordrhein-Westfalen das zwölfte Land, das die Absichtserklärung unterzeichnet hat und damit zur „Koalition gegen Diskriminierung“ zählt.

Diskriminierungen wegen des Alters, einer Behinderung, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der sexuellen Identität und wegen der Religion oder Weltanschauung sind in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsleben und beim Abschluss von Verträgen verboten.