Direkt zum Inhalt
01.08.2019

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll es „Leistungen wie aus einer Hand“ geben. Den Wünschen der Leistungsberechtigten soll dabei Rechnung getragen werden. Doch wie geht das in der Praxis vor sich?

Informationenauf www.teilhabeberatung.de