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Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe in der Regel unzulässig. Musterwiderspruch und Musterantrag

23.04.2025
Links KSL-Kacheln. Rechts: Ein Gerichtshammer und eine Waage auf einer Tischoberfläche.

Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe in der Regel unzulässig. Musterwiderspruch und Musterantrag

Hintergrund

Das Bundessozialgericht (BSG) hat u.a. in seinem Urteil vom 28.01.2021, Az. B 8 S0 9/19 R, entschieden, dass die zeitliche Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Bewilligungsbescheiden in der Regel rechtswidrig ist.

Das BSG führt in seiner Entscheidung aus, dass der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich nicht durch Zeitablauf ende, sondern erst, wenn das Teilhabeziel erreicht sei. Die Überprüfung des (weiteren) Bedarfs der leistungsberechtigten Person habe durch das vom Leistungsträger regelmäßig durchzuführende Bedarfsfeststellungsverfahren (spätestens alle zwei Jahre) zu erfolgen.

Mit der Befristung der Leistung verfolge der Leistungsträger das Ziel, seine Tätigkeit zusätzlich zu erleichtern. Denn die leistungsberechtigte Person müsse sich in diesem Fall um eine erneute Bewilligung bemühen. Sie würde das Risiko tragen, dass eine Anschlussbewilligung nicht rechtszeitig erfolge, auch wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nachkomme. Der Leistungsträger könnte sich praktisch unter Umgehung der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensvorschriften (§§ 45,48 SGB X) die Aufhebung jeder Bewilligung vorbehalten.

Dieses Vorgehen des Leistungsträgers sei rechtswidrig.  Der Leistungsträger sei in der Pflicht, das Verfahren der (erneuten) Bedarfsfeststellung rechtzeitig einzuleiten. Seien Änderungen des Bedarfs schon bei der Bewilligung absehbar, habe der Leistungsträger die Möglichkeit, das Bedarfsfeststellungsverfahren in kürzeren Abständen zu wiederholen.  

Praxistipp:

Legen Sie gegen einen Bescheid, in dem Ihnen Leistungen der Eingliederungshilfe nur für einen befristeten Zeitraum gewährt werden, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch ein, und nutzen Sie dafür das folgende Muster 1. Alle Stellen, die fett gedruckt sind, sind von Ihnen zu ergänzen. 

Haben Sie den Bewilligungsbescheid schon vor einigen Monaten erhalten und die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen, haben Sie noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. In diesem Fall nutzen Sie bitte das Muster 2. Sollte Ihr Überprüfungsantrag vom Leistungsträger abgelehnt werden, legen Sie gegen die Ablehnung Widerspruch ein, und nutzen Sie dafür das Muster 1.

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Muster 1 (Widerspruch)

Name Leistungsempfänger*in

Straße

Ort

 

Name der Behörde

Straße

Ort

                                                                                                                                                                                             Ort, Datum

 

Widerspruch gegen den Bescheid vom….. (Datum des Bescheides), Aktenzeichen (des Bescheides)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom… (Datum des Bescheides) lege ich insoweit fristgerecht Widerspruch ein, als Sie die bewilligten Leistungen der Eingliederungshilfe zeitlich befristen. Die Befristung ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten. 

Begründung:

Das Bundessozialgericht (BSG) hat u.a. in seinem Urteil vom 28.01.2021, Az. B 8 S0 9/19 R, entschieden, dass die zeitliche Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe in der Regel rechtswidrig ist. Das BSG führt in seiner Entscheidung aus, dass der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich nicht durch Zeitablauf ende, sondern erst, wenn das Teilhabeziel erreicht sei. Die Überprüfung des (weiteren) Bedarfs der leistungsberechtigten Person habe durch das vom Leistungsträger regelmäßig durchzuführende Bedarfsfeststellungsverfahren (spätestens alle zwei Jahre) zu erfolgen. 

Mit der Befristung der Leistung verfolge der Leistungsträger das Ziel seine Tätigkeit zusätzlich zu erleichtern. Denn die leistungsberechtigte Person müsse sich in diesem Fall spätestens nach Fristablauf um eine erneute Bewilligung bemühen. Sie würde das Risiko tragen, dass eine Anschlussbewilligung nicht rechtszeitig erfolge, auch wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nachkomme. Der Leistungsträger könnte sich praktisch unter Umgehung der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensvorschriften (§§ 45,48 SGB X) die Aufhebung jeder Bewilligung vorbehalten. 

Dieses Vorgehen des Leistungsträgers sei rechtswidrig.  Dieser sei in der Pflicht das Verfahren der (erneuten) Bedarfsfeststellung rechtzeitig einzuleiten. Seien Änderungen des Bedarfs schon bei der Bewilligung absehbar, habe der Leistungsträger die Möglichkeit das Bedarfsfeststellungsverfahren in kürzeren Abständen zu wiederholen.

 Ich bitte um Überprüfung und Bestätigung des Eingangs des Widerspruchs. 

Mit freundlichen Grüßen

……………………………….

Unterschrift der leistungsberechtigten Person oder der gesetzlichen Vertreter*innen

 

Hinweis: Der Inhalt des vorliegenden Musterwiderspruchs ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall bezogene fachkundige Beratung kann durch den Musterwiderspruch nicht ersetzt werden.

 

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Muster 2 (Überprüfungsantrag)

Name Leistungsempfänger*in

Straße       

Ort

 

Name der Behörde

Straße

Ort

                                                                                                                                                                                 Ort, Datum

 

Antrag auf Überprüfung des Bescheides vom….. (Datum des Bescheides), (Aktenzeichen des Bescheides) gemäß § 44 SGB X

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Überprüfung des Bescheides vom… (Datum des Bescheides) gemäß § 44 SGB X insoweit, als Sie die bewilligten Leistungen der Eingliederungshilfe zeitlich befristen. Die Befristung ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten.

Begründung:

Das Bundessozialgericht (BSG) hat u.a. in seinem Urteil vom 28.01.2021, Az. B 8 S0 9/19 R, entschieden, dass die zeitliche Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe in der Regel rechtswidrig ist.

Das BSG führt in seiner Entscheidung aus, dass der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe grundsätzlich nicht durch Zeitablauf ende, sondern erst, wenn das Teilhabeziel erreicht sei. Die Überprüfung des (weiteren) Bedarfs der leistungsberechtigten Person habe durch das vom Leistungsträger regelmäßig durchzuführende Bedarfsfeststellungsverfahren (spätestens alle zwei Jahre) zu erfolgen.

Mit der Befristung der Leistung verfolge der Leistungsträger das Ziel seine Tätigkeit zusätzlich zu erleichtern. Denn die leistungsberechtigte Person müsse sich in diesem Fall spätestens nach Fristablauf um eine erneute Bewilligung bemühen. Sie würde das Risiko tragen, dass eine Anschlussbewilligung nicht rechtszeitig erfolge, auch wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nachkomme. Der Leistungsträger könnte sich praktisch unter Umgehung der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensvorschriften (§§ 45,48 SGB X) die Aufhebung jeder Bewilligung vorbehalten.

Dieses Vorgehen des Leistungsträgers sei rechtswidrig.  Dieser sei in der Pflicht das Verfahren der (erneuten) Bedarfsfeststellung rechtzeitig einzuleiten. Seien Änderungen des Bedarfs schon bei der Bewilligung absehbar, habe der Leistungsträger die Möglichkeit das Bedarfsfeststellungsverfahren in kürzeren Abständen zu wiederholen.

Ich bitte um Überprüfung und Bestätigung des Eingangs des Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

……………………………….

Unterschrift der leistungsberechtigten Person oder der gesetzlichen Vertreter*innen

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Hinweis: Der Inhalt des vorliegenden Musterantrags ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall bezogene fachkundige Beratung kann durch den Musterantrag nicht ersetzt werden.

Martina Steinke, KSL Münster