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Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen bald abrufbar

01.08.2024
Von links nach rechts zu sehen: einen Laptop, ein Smarthone und rechts daneben ein Stethoskop

Die neue Richtlinie für bundesweit einheitliche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen wurde von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verabschiedet. Patientinnen und Patienten können sich hierdurch künftig im Internet über die Barrierefreiheit von Arztpraxen vorab informieren. Mit der „Richtlinie für bundesweit einheitliche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen“ setzt die KBV die gesetzliche Vorgabe aus dem Sozialgesetzbuch um: Danach sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Versicherten bundeseinheitlich im Internet über den barrierefreien Zugang zur Versorgung für Menschen mit Behinderungen zu informieren (vgl. § 75 Absatz 1a Satz 2 SGB V). Die Richtlinie trat am 15.7.2024 in Kraft. Sie ist auch für die 16 Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene verbindlich; diese müssen die Richtlinie ebenfalls umsetzen. 

Die Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Praxen werden in der Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (https://arztsuche.116117.de) veröffentlicht. Die dort enthaltenen Informationen beruhen auf Angaben der Praxen.