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Kritik des Instituts für Menschenrechte am Baurechtsmodernisierungsgesetz

12.07.2018

Jeder Mensch möchte selbst entscheiden, wo und mit wem er zusammenlebt. Doch Menschen mit Behinderungen können sich das häufig nicht aussuchen. Überall in Nordrhein-Westfalen fehlt es an behindertengerechtem Wohnraum – in den Städten und auf dem Land. Das führt dazu, dass Menschen ihre vertraute Umgebung verlassen müssen, wenn sie im Laufe ihres Lebens beeinträchtigt werden.

Am Donnerstag (12. Juli) stimmen die Abgeordneten des Landtags NRW über das so genannte Baurechtsmodernisierungsgesetz ab. Anders als in der Landesbauordnung, die ursprünglich zum 28. Dezember 2018 in Kraft treten sollte, wird darin auf jede Vorgabe zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen für die Bauwirtschaft verzichtet. Dies wird dazu führen, dass auch zukünftig nicht ausreichend barrierefreier Wohnraum zur Verfügung stehen wird.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wirbt deshalb bei den Landtagsabgeordneten dafür, dem Gesetz in der jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. „Mit den Wohnungen, die wir heute bauen, bestimmen wir, wie und wo wir in Zukunft leben werden. Gerade in einer alternden Gesellschaft ist die Barrierefreiheit unverzichtbar“, erklärt Susann Kroworsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Sie begleitet die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalen.

„Die Landtagsabgeordneten sollten jetzt die Chance ergreifen, den Wohnungsmarkt für alle zukunftssicher zu gestalten“, so Kroworsch weiter. Dazu gehöre auch die Verankerung der vieldiskutierten Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen. Nur so könne sichergestellt werden, dass es barrierefreie Wohnungen in ausreichender Zahl gebe. „Eine moderne Bauordnung sollte sich am Leitgedanken des universellen Designs ausrichten, das die Nutzbarkeit für alle Menschen von vornherein mit in den Blick nimmt“, so Kroworsch. „Barrierefreiheit kommt letztendlich allen zugute – Menschen mit Behinderungen, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Und Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist im Endeffekt günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen.“

Auch wenn sich abzeichnet, dass der Landtag durch Änderungsanträge den Gesetzentwurf im Bereich der Zugänglichkeit entschärfen und vorschreiben wird, dass Aufzüge von allen Wohnungen und öffentlichen Verkehrsflächen barrierefrei erreichbar sein müssen, sieht das Institut den Gesetzentwurf als Rückschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an. Die UN-Konvention schreibt verbindlich vor, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo sie leben wollen. Wenn barrierefreie Wohnungen fehlen, gibt es faktisch keine Wahlmöglichkeit.

Im April 2018 konsultierte das Institut in Duisburg behindertenpolitische Verbände aus NRW. Sie schilderten einhellig die schwierige Situation für Menschen mit Behinderungen auf dem Wohnungsmarkt.