Agentur Barrierefrei NRW
Termin: Mittwoch, den 03.09.2025, von 17 bis 19 Uhr.
Was ist bei der Planung eines öffentlich zugänglichen Gebäudes hinsichtlich der Barrierefreiheit zu beachten? Welche Bestimmungen sind zwingend einzuhalten? In welchem Fall gibt es Ausnahmen? Wie und wann müssen die Beiräte beteiligt werden? Die Kurzschulung „Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ gibt Antworten auf diese Fragen, gibt einen Überblick über die technischen Grundlagen und zeigt Lösungsbeispiele.
Die Veranstaltung findet mit dem Videokonferenztool Zoom statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung bis zum 25.08.2025 ist erforderlich.
