Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte lädt am 25. April 2018 in Duisburg zu einer Konsultation der behindertenpolitischen Verbände aus Nordrhein-Westfalen ein
Ziel der Veranstaltung ist es, mit der Zivilgesellschaft in Nordrhein-Westfalen ins direkte Gespräch zu kommen und die Sichtweisen der behindertenpolitischen Verbände auf die Situation im Bundesland kennenzulernen. Hintergrund für diese Einladung ist auch eine von der Monitoring-Stelle geplante Untersuchung. Die Beiträge der Konsultation zum Umsetzungsstand der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen sollen dabei helfen, ein konkreteres und umfassenderes Bild über die Bedingungen und insbesondere die bestehenden Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen zu erhalten und die Erkenntnisse der Monitoring-Stelle in Bezug auf die Praxis zu erweitern.
Der Fokus richtet sich zunächst auf die Bereiche Familie, Schule, Erwerbstätigkeit, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie Kultur, Sport und Freizeit.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK überwacht seit 2009 die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Seit März 2017 betreibt sie die unabhängige Begleitung der Umsetzung der UN-BRK auf der Grundlage von § 11 Inklusionsgrundsätzegesetz in Nordrhein-Westfalen intensiver.