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Abschlussveranstaltung "Das Potenzial der UN-BRK in der betreuungsrechtlichen Praxis"

28.10.2021

Am 11.11.2021 veranstaltet die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fachtag zum Abschluss des Projektes "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis".

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie steht für einen Paradigmenwechsel in der Sichtweise auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und setzt wichtige Akzente, die das Fachrecht nicht unberührt lassen. Im Projekt "Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis" veranstaltete die Monitoring-Stelle bundesweite Fortbildungen für Richter*innen und Rechtspfleger*innen zur UN-BRK. Zusätzlich fanden Qualifizierungsangebote für weitere Multiplikator*innen aus dem Betreuungswesen, darunter Menschen mit rechtlicher Betreuung, statt. Gefördert wurde das Projekt durch das BMAS.

Die Keynote des Fachtages hält Prof. Dr. Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht. Nach der Vorstellung zentraler Projektergebnisse erfolgt eine Podiumsdiskussion über die Potenziale der aktuellen Betreuungsrechtsreform. Die Veranstaltung findet online statt.

Bitte melden Sie sich über folgende Emailadresse an: un-brk@dimr.de Die Anmeldefrist endet am 01.11.2021.