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Claudia Middendorf bittet um Akzeptanz für Ausnahmen der Maskenpflicht

28.07.2020
Ein rotes Warrnschild mit einer Maske drauf.

Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, hat die Handelsverbände sowie Lebensmittelhändler zur Akzeptanz für Ausnahmen von der Maskenpflicht aufgerufen. In einem Brief wirbt sie für die Sensibilisierung der Mitarbeiterschaft sowie der Kundinnen und Kunden im Umgang mit Menschen mit Einschränkungen, denen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht möglich ist.

Dazu erklärt die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf: „Grundsätzlich begrüße ich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-NaseSchutzes und halte diese Maßnahme für sinnvoll, um eine Ausbreitung des Corona-Virus weiterhin einzudämmen. Seit Einführung dieser Verpflichtung haben sich allerdings zahlreiche Menschen bei mir gemeldet, die mir von Problemen in der praktischen Umsetzung berichtet haben. Menschen mit Behinderungen sowie chronisch oder psychisch erkrankte Menschen haben häufig keine Möglichkeit, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Die Landesbeauftragte weiter: „Leider kam es in der Folge dazu, dass diese Menschen ausgegrenzt wurden und sich Vorwürfen ausgesetzt sahen, weil sie aufgrund einer Einschränkung keinen Mund-Nase-Schutz tragen können. In vielen Fällen wurde ihnen sogar der Zugang zu Geschäften verwehrt, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu erklären. Ich kann nachvollziehen, dass die Betreiber der Geschäfte und ihre Sicherheitskräfte in dieser Situation mit besonderer Sorgfalt agieren, die Nahversorgung muss aber allen Menschen ermöglicht werden.“

Claudia Middendorf: „Aus meiner Sicht hat unsere Gesellschaft die Pflicht, Rücksicht auf die Menschen zu nehmen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen können und Ihnen mit Verständnis, statt mit Ablehnung entgegenzutreten. Weiterhin muss an gehörlose Menschen gedacht werden. Die Mimik stellt für sie eine wichtige Grundlage für ihre Kommunikation dar: Der direkte Blick in das Gesicht des Kommunikationspartners ist daher essenziell.

Daher habe ich die Handelsverbände und Lebensmittelhändler dazu aufgerufen, Ihre Belegschaft über die bestehenden Ausnahmen zu informieren. Jeder Mensch hat das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung und darf nicht aufgrund einer Einschränkung diskriminiert werden.“