Die Internetseite der unabhängigen Prüfstelle für die digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes ist am 24. Juni 2020 online gegangen. Die Prüfstelle, kurz BFIT, soll die Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 erleichtern. Die Richtlinie regelt den gleichberechtigten barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Menschen mit Behinderungen nutzen sehr häufig Hilfsmittel, die den Zugang zur digitalen Welt erst möglich machen. Diese Hilfsmittel wie Screenreader, Braillezeilen, Vergrößerungssoftware, spezielle Eingabegeräte oder -software benötigen spezielle digitale Voraussetzungen, damit die Daten für ihre Nutzer wahrnehmbar, verständlich und bedienbar sind. Digitale Barrieren können zum Beispiel nicht ausreichend kontrastierte Layouts, kein valides HTML oder auch fehlende Untertitelungen und Audiodeskriptionen bei Videos sein. Beispielhaft sind auf der Website die Aufgaben der BFIT, die uns begleitende EU Richtlinie 2016/2102 und die gesellschaftlichen Vorteile einer barrierefreien, digitalen Zukunft in drei kurzen, selbstverständlich barrierefreien Videos dargestellt, erklärt Michael Wahl, der Leiter der Bundesfachstelle. Das Angebot auf der Webseite wird sukzessive ausgebaut.
Bis zum 23. September 2020 müssen öffentliche Stellen eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Internetseiten veröffentlichen. Auf der Webseite der Überwachungsstelle ist eine Mustererklärung hierfür abrufbar, die durch die Punkte führt, die verpflichtend angegeben werden müssen. Auch der Feedback-Mechanismus für digitale Angebote (Webpräsenzen, Webseiten, Apps, Intranets sowie Extranets) wird im Downloadbereich der Website www.bfit-bund.de zur Verfügung gestellt.