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Jens Spahn stoppen – Patienten nicht ins Heim zwingen!

19.06.2020

Zur Anhörung zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (GKV-IPReG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 17.6. 2020 erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 „Es wäre ignorant und fahrlässig das Gesetz so zu verabschieden, wie es vorliegt.

 Seit Monaten laufen Menschen mit Behinderung und ihre Verbände Sturm gegen den Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Wunsch- und Wahlrecht von Intensivpflege-Patient*innen auszuhebeln. Zukünftig soll der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) darüber entscheiden können, ob Menschen, die beatmet werden müssen, im Zweifel gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen verlegt werden. Die Kassen aber sind nicht neutral in ihrer Beurteilung, da sie als Kostenträger ein Interesse an einer finanziell günstigeren Versorgung im Pflegeheim haben.

Im Gesetzgebungsverfahren wurden die Betroffenen nicht beteiligt, obwohl die Bundesregierung dazu auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, verpflichtet gewesen wäre. Und sie konnten in den vergangenen Wochen nicht einmal lautstark gegen die Gesetzespläne protestieren, weil Corona sie in die häusliche Isolation gezwungen hat.

Der Gesundheitsminister handelt in kaum zu überbietender Ignoranz angesichts der Tatsache, dass pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen nicht etwa besser aufgehoben sind, sondern eben dort besonders hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Das hat die Corona-Pandemie tragischerweise bewiesen: Die Hälfte aller Covid-19-Todesfälle betraf Menschen in Pflegeheimen, so eine aktuelle Studie der Universität Bremen. Dabei lebt nur knapp ein Prozent der Bevölkerung in solchen Einrichtungen.

Auch Menschen, die Intensivpflege benötigen, haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Das IPReG darf dieses Menschenrecht nicht aushebeln.“

Dieser Erklärung pflichtet Prof. Dr. Theresia Degener, ehem. Vorsitzende des UN BRK-Ausschusses bei: „ Weder mit Art. 25 UN BRK (diskriminierungsfreie allgemeine und behinderungsspezifische Gesundheitsversorgung) noch mit Art. 26 UN BRK (inklusive und selbstbestimmte Rehabilitation) noch mit Art. 19 UN BRK (Selbstbestimmt Leben im inklusiven Sozialraum) ist der Gesetzentwurf GKV-IPReG vereinbar. Die Corona-Pandemie hat zudem gezeigt, dass stationäre Wohneinrichtungen nicht nur keine Schonräume sind, sie können in Pandemiezeiten zu Todesfallen werden.“