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Schlichter statt Richter

28.05.2020

Seit 2016 hilft die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz - kurz Schlichtungsstelle BGG - dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und Bundesbehörden zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Jetzt legte sie ihren dritten Jahresbericht (2019) vor.

Der für den Berichtszeitraum 2019 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle fest etabliert hat. Sie wurde 2019 177 Mal in Anspruch genommen. In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden, etwa bei der Förderung eines künstlichen Warngeräusches für Elektrofahrzeuge, bei einem neuen Versichertenausweis mit taktilen Merkmalen für Menschen mit Sehbehinderungen, bei der Einladungspflicht zu Bewerbungsgesprächen oder schlichtweg mit einer Entschuldigung. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, hilft nach einer Novellierung im Jahr 2018 übrigens die aufschiebende Wirkung eines Schlichtungsverfahrens: Das heißt, wenn es bei einem Streitfall zum Beispiel um ein Verwaltungsverfahren geht, beginnt die Widerspruchs- oder Klagefrist erst mit der Beendigung des Schlichtungsverfahrens. Getreu dem Motto „Schlichter statt Richter“ besteht so die Möglichkeit, ohne Risiko für die Antragsteller*innen auf außergerichtlichem Wege zu einer Einigung in ihrem Sinne zu kommen. Seit ihrem Bestehen wurden bereits über 500 Anträge auf Schlichtung gestellt.

Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel. „Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Dieses Recht jedoch im Alltag auch wirklich zu bekommen, das ist oftmals nicht so leicht - auch wenn öffentliche Verwaltungen dazu verpflichtet sind. So ist der herkömmliche Rechtsweg meist mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Das Schlichtungsverfahren stellt deshalb eine Alternative dar, um schnell gute Lösungen zu finden“, so Dusel. Gerade im Zuge der Corona-Krise habe sich gezeigt, dass es beispielsweise im Bereich der barrierefreien Kommunikation noch viele Defizite gibt. Teilweise konnte die Schlichtungsstelle hier vermitteln. Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung fordert die öffentlichen Verwaltungen jedoch auf, ihre Verpflichtung aus dem BGG ernst zu nehmen und die Bemühungen zu umfassender Barrierefreiheit deutlich zu verstärken. Aber auch im privaten Sektor müsse deutlich mehr in punkto Barrierefreiheit geschehen, so Jürgen Dusel.

Den kompletten Jahresbericht 2019 der Schlichtungsstelle BGG können Sie hier abrufen:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/Jahresbericht%202019.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Eine Zusammenfassung des Jahresberichts in Leichter Sprache finden Sie hier:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/SchlichtungsstelleBGG/Jahresbericht%202019%20in%20Leichter%20Sprache.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Eine Zusammenfassung des Jahresberichtes in Gebärdensprache finden Sie hier:
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/GBS/GBS_node.html