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Entschädigungsleistungen bei Gewalterfahrungen in Heimen des LVR/LWL

03.10.2017

Wer Gewalterfahrungen in Heimen des Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemacht hat, kann Entschädigungsleistungen beantragen.

Bereits 2016 wurde vom Bund und den Ländern ein Fonds für behinderte Menschen eingerichtet, die als Kinder in Behindertenheimen und Psychiatrien Opfer von körperlicher und sexualisierter Gewalt geworden sind oder unentgeltlich in Heimen arbeiten mussten.

Alle Menschen, die von 1949 bis 1975 Opfer von Misshandlungen in einem Behindertenheim (stationären Einrichtung der Behindertenhilfe) oder Psychiatrie geworden sind, können und sollten beim LVR oder LWL einen Antrag auf Entschädigung stellen. Dies ist noch bis Ende 2019 möglich.

"In den Anlauf- und Beratungsstellen arbeiten Beraterinnen und Berater gemeinsam mit den Betroffenen in persönlichen Gesprächen die Erlebnisse auf. Sind die Voraussetzungen für die Anmeldung erfüllt, erhalten die Betroffenen eine Geldpauschale", so die Hinweise auf der Webseite der Stiftung Anerkennung und Hilfe.Für viele betroffene Menschen ist es verständlicherweise sehr schwer, einen solchen Antrag zu stellen. Wir möchten Sie dazu anregen, diese Entschädigungen einzufordern. Gerne unterstützt das KSL Köln bei diesen Anträgen und bei Fragen.

Linkzur Stiftung Anerkennung und Hilfe