Am 29. November referierte Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln auf Einladung der BARMER auf einer internen Fortbildungsveranstaltung der Widerspruchsausschüsse zur UN-Behindertenrechtskonvention. Neben den Grundzügen der UN-BRK wurde ausführlich über die Frage diskutiert, wie sich diese Konvention auf das Gesundheitssystem in Deutschland und auf die Gestaltung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken dürfte. Exemplarisch wurden die besonderen Probleme von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus erörtert. Aufgrund der Frage, dass die Mitnahme von Assistenz oder begleitende Unterstützung nach wie vor nicht zufriedenstellend geklärt ist, kommt es immer wieder zu der nicht hinnehmbaren Situation, dass notwendige stationäre Heilbehandlungen vermieden oder zumindest verzögert werden. Thematisiert wurde auch die Hilfsmittelversorgung Endzeiten der UN-BRK. Carl-Wilhelm Rössler machte deutlich, dass die bisherige Beschränkung auf eine elementare Basisversorgung beim Ausgleich einer Behinderung mit der Vorgabe der vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen, wie sie von der UN-BRK gefordert wird, nicht vereinbar sei.
Die Teilnehmenden zeigten sich sehr interessiert an der Thematik. Weitere Kontakte und Dialoge zu diesen Fragestellungen wurden noch auf der Veranstaltung vereinbart.