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Schutz vor psychiatrischer Willkür

16.09.2019

Patientenverfügung hilft medizinische Behandlung selbst zu bestimmen

Die Novellierung des Betreuungsgesetzes (§1901a BGB), in Kraft getreten am 01.09.2009, schafft mit der Patientenverfügung (PatVerfü) ein rechtsverbindliches Instrument, um sich effektiv gegen psychiatrische Willkür und Ent-mündigung zu wehren. Mit der schriftlich formulierten PatVerfü kann jeder Volljährige die gewünschte, medizinische Behandlung eingrenzen, wenn die Willensäußerung nicht mehr möglich ist. 

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Zwei Formen gibt es, die Bochumer Willenserklärung (BoWill) erlaubt psychiatrische Diagnostik, schränkt sie aber ein. Die PatVerfü lehnt jede psychiatrische Unter-suchung ab. Der Vorteil bei letzterem ist, das die psychiatrische Untersuchung als Einfallstor für Zwangsbehandlungen, wie z. B Zwangsmedikation oder Fixierung, und eine sog. „Betreuung“ gegen den Willen schon im Vorfeld unterbinden wird, denn:
Ohne Diagnose - keine Einweisung, keine Zwangs-Medikation oder-Betreuung!

Die Patverfü tritt in Kraft, wenn ich meinen eigenen Willen aufgrund z.B. eines Unfalls nicht äußern kann oder mir aufgrund der Vordiagnose „Psychische Erkrankung“ ein freier Willen abgesprochen wird, d.h. wenn ich als „einwilligungsunfähig“ gelte. 
Mittels Patverfü kann ich selbst bestimmen, welche zukünftige, medizinische Unter-suchung gelten. Zuwiderhandlungen sind eine strafbare Körperverletzung.
Wichtig ist es, die Patverfü unanfechtbar und rechtswirksam zu machen. 

Um die „Einwilligungsfähigkeit“ zweifelsfrei zu bestätigen, sind neben meiner eigenen 
Unterschrift ein ärztliches Attest und/oder eine notarielle Beurkundung sinnvoll und machen eine PatVerfü wasserdicht. Sinnvoll ist, die Patverfü mit einer Vorsorge-vollmacht zu vervollständigen und Personen meines Vertrauens aufzulisten, die für mich stellvertretend meinen Willen durchsetzen. 

Bevollmächtige vertreten mich in geschäftlicher oder rechtlicher Art und sind einem vom Gericht bestellten Betreuer vorrangig. Um individuelle Wünsche zweifelsfrei zu formulieren, ist es empfehlenswert, Beratungsstellen aufzusuchen. 
Für die psychiatrische Patienten-Verfügung beraten Psychiatrie-Erfahrene nun auch in der Anlaufstelle Rheinland, Köln.

Beratung in der Anlaufstelle Rheinland: 
Mo von 14.30-17.00 Uhr und 19.00-21.30 Uhr unter Tel. 0212 / 53 641 und 
Mo 16-19 Uhr, Mi 14-19 Uhr und Fr 16-19 Uhr unter Tel 0221 / -964 76 875

Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW (LPE NRW) 
Graf-Adolf-Str. 77, 51065 Köln-Mülheim
Tel.: 0221 / 964 76 875 
peer@psychiatrie-erfahrene-nrw.de
www.anlaufstelle-rheinland.de