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Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen erschienen

12.08.2019

In Zusammenarbeit haben die Kompetenzzentren in Köln und Düsseldorf eine Ausfüllhilfe zum Antrag auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen ab dem 1.1.2020 in einfacher verständlicher Sprache erstellt. Dieser soll dabei helfen, die Anträge auf Zahlungen des Lebensunterhalts besser lesen und verstehen zu können.

Ab dem 1.1.2020 wird der Lebensunterhalt nicht mehr von den Landschaftsverbänden ausgezahlt, sondern von der Kommune, in der sich der Wohnort befindet. Es müssen dafür neue Anträge bei der Kommune gestellt werden. Die Kommunen nutzen unterschiedliche Anträge auf (Weiter-)Bewilligung existenzsichernder Leistungen. Deshalb ist es wichtig, den Antrag der Kommune mit der Ausfüllhilfe zu vergleichen, damit die hineinzuschreibende Information auch zur Überschrift passt.

Bei Fragen und Schwierigkeiten beim Ausfüllen könnt Ihr Euch an die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTBs) oder an die KSLs wenden.