Direkt zum Inhalt

Ablehnende Stellungnahme zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik

26.03.2019

An den Gemeinsamen Bundesausschuss

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vertreter der Selbsthilfe innerhalb des Beirates im Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der Landschaftsversammlung Rheinland beim LVR in Köln haben sich in ihrer Sitzung am 20.3.2019 mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Einstimmig sehen wir uns veranlasst, zu dieser Problematik Stellung zu beziehen.

Wir sind und vertreten Menschen mit und ohne Behinderung und deren Angehörige.

Wir sind der Auffassung, dass dieser Pränataltest gegen Art. 1 und Art. 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes verstößt.
Das BVerfG (BVerfG E 39, 1) hat unmissverständlich klar gestellt, dass überall dort, wo menschliches Leben ist, ihm Menschenwürde zukommt; es hat Würde- und  Lebensschutz also verkoppelt. Wenn insoweit bereits der Embryo (und später der Fötus) Träger von Menschenwürde ist, müssen ihm konsequenterweise auch  diejenigen Grundrechte zu Gute kommen, die die Menschenwürde konkretisieren, ohne bereits die selbstständige Handlungsfähigkeit des Subjekts vorauszusetzen.

Durch Art.10 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das seit dem 26. 3. 2009 in Deutschland geltendes Bundesrecht ist, bekräftigen die Vertragsstaaten, dass jeder Mensch ein innewohnendes Recht auf Leben (amtliche Fassung: „inherent right to life“) hat. " Der Vertragsstaat trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten." In den wirksamen und gleichberechtigten Genuss des Rechts auf Leben kommt ein Mensch mit Behinderung aber nicht, wenn sein Leben noch vor der Geburt auf Grund seiner Behinderung – und damit zu einem Zweck, der in offenem Widerspruch mit der Konvention steht– beendet wird.

Aufgrund dessen sind wir der Meinung, dass dieser Test unzulässig und verfassungswidrig ist.
Wir lehnen daher konsequenterweise auch die Kostenübernahme durch alle Krankenkassen ab.

Am 14.3.2019 hat der Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der Landschaftsversammlung Rheinland in Köln den Antrag 14/267 einstimmigbeschlossen (siehe Anlage). Zitat: "Im 10. Jahr der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weisen wir entschieden darauf hin, dass nur eine inklusive Gesellschaft eine Gesellschaft der gleichen Würde und gleichen Rechte für alle Menschen ist und werdende Eltern mit und ohne Behinderung ermutigen kann, freie Entscheidungen zu treffen."
Antragsteller sind alle Parteien in der Landschaftsversammlung Rheinland.

Wir fordern die Mitglieder des G-BA auf, die Finanzierung von Pränataltests durch die Krankenkassen abzulehnen.

Wir bitten Sie höflich, uns Ihre Entscheidung mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Gertrud Servos
Vorsitzende des Landesbehindertenrates NRW e.V.
für den Beirat im Ausschuss für Inklusion und Menschenrechte der Landschaftsversammlung Rheinland