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Projekt "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis: Die UN-BRK"

09.11.2018

In dem Projekt "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis: Die UN-Behindertenrechtskonvention" (Laufzeit: 2017-2018) hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte allen 14 Bezirken der Landesozialgerichtsbarkeit für die dortigen Richter_innen Fachtage zur UN-Behindertenrechtskonvention angeboten. Ziel dieser Veranstaltungen war es, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu informieren und in einen offenen Austausch über die Umsetzung in sozialgerichtlichen Streitigkeiten zu treten. Dabei diskutierten die Teilnehmenden anhand von Fallbeispielen die Bedeutung und Tragweite einzelner Bestimmungen der UN-BRK.

Ein Expert_innenkreis hat das Projekt begleitet. Dieser unterstützte von Anfang andie Konzeption und Durchführung der Fachtage sowie die Entwicklung einer praxisnahen Materialsammlung. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen gestaltete ein Team aus zwei Personen mit sozialrechtlicher beziehungsweise völkerrechtlicher Expertise.

Die Mitglieder des Expert_innenkreises (in alphabetischer Reihenfolge) waren:

  • Dr. Stephan Gutzler, Präsident des Sozialgerichts Trier
  • Susann Holzhey, Direktorin am Sozialgericht Meiningen
  • Prof. Dr. Helge Loytved, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., Honorarprofessor der Universität Bielefeld
  • Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V., Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg a. D.
  • Carl-Wilhelm Rößler, Rechtsanwalt, Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln
  • Dr. Joachim Steinbrück, Landesbehindertenbeauftragter Bremen, 1990-2005: Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Bremen

Die Leitung des Projekts hatte Dr. Valentin Aichele, LL.M. als Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Verantwortlich für die praktische Durchführung des Projekts war Dr. Sabine Bernot, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention führte diese Veranstaltungen nach Möglichkeit in Kooperation und Unterstützung mit den zuständigen Landessozialgerichten durch.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin hat das Projekt über die gesamte Laufzeit gefördert.

Menschenrechtein der sozialgerichtlichen Praxis - Die UN-Behindertenrechtskonvention