Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf hat am 21. September die zweite Runde im Staatenprüfverfahren zu Deutschland eingeleitet. Das Fachgremium prüft in regelmäßigen Abständen, wie die Staaten, welche die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert haben, diese umsetzen. Den Start für die zweite Runde bildet die auf der 20. Sitzung des Ausschusses verabschiedete Frageliste, deren Fragen die Berichterstattung der Bundesregierung leiten werden. Federführend verantwortlich, den Bericht zusammenzustellen, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Ministerium hat ein Jahr Zeit, danach erfolgt die Prüfung, deren genauer Zeitpunkt noch nicht feststeht. Das Ergebnis dieser Prüfung werden die "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Ausschusses sein, ein Katalog mit Empfehlungen und Forderungen zur weiteren Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.