Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen daraus leiden, werden von der Stiftung Anerkennung und Hilfe unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2019 können sich Betroffene an die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern wenden.
Fragen können über die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de gestellt werden.
Die Stiftung Anerkennung und Hilfe bittet darum, diese Informationen weiterzutragen, damit Betroffene, auch über ihre Angehörigen und Betreuungspersonen, von den Hilfeangeboten der Stiftung erfahren.
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