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23.02.2018

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz (BTHG) normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden. Der Gesetzentwurf verfügt nach Auffassung der Kompetenzzentren über richtungsweisende Ansätze, wird dem erklärten Anspruch des Gesetzentwurfs im Ergebnis jedoch nicht vollständig gerecht. Die vorliegende Expertise berücksichtigt in erster Linie Gesichtspunkte des Gesetzesentwurfs, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen und deren Lebensgestaltung haben.

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