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Selbstbestimmte Sexualität von Frauen mit Behinderungen

07.03.2022

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert zum Internationalen Frauentag am 8. März ein inklusives Gesundheitswesen, in dem Mädchen und Frauen mit Behinderungen selbst über ihren Körper, ihre Sexualität und ihre Familienplanung bestimmen können.

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund fünf Millionen Frauen mit Behinderungen in Privathaushalten und etwa 80 000 in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Dies entspricht etwa 12 Prozent der weiblichen Bevölkerung. Auch wenn genaue Zahlen zu Elternschaft, Verhütung, Sterilisation und Abtreibung fehlen, machen Frauen mit Behinderungen in diesen Bereichen häufig Diskriminierungserfahrungen.

„Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert die sexuellen und reproduktiven Rechte für Mädchen und Frauen mit Behinderungen. Sie erleben jedoch eine Vielzahl an Diskriminierungen. Diese beginnen bereits beim Weg in die gynäkologische Praxis, die oftmals schon baulich nicht barrierefrei zugänglich sind. Hinzu kommen kommunikative und strukturelle Barrieren, wenn zum Beispiel Informationen zu Verhütung und Elternschaft nicht in Leichter Sprache vorliegen und das medizinische Personal nicht zu den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderungen geschult ist“, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Auch über Familiengründung und Elternschaft könnten Frauen mit Behinderungen häufig nicht selbstbestimmt entscheiden. „Es gibt viele gesellschaftliche Vorurteile und es wird Frauen mit Behinderungen oftmals nicht zugetraut, dass sie gute Eltern sein können“, so Schlegel. Menschen mit Behinderungen hätten jedoch das gleiche Recht, Eltern zu werden wie andere auch. „Gerade hier stellen wir fest, dass es sowohl an sozialrechtlicher Beratung über die Möglichkeiten zur Unterstützung der Elternschaft fehlt als auch an entsprechenden Angeboten vor Ort.“

Schlegel forderte die Bundesregierung auf, die flächendeckende barrierefreie gynäkologische Versorgung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu einem Schwerpunkt des angekündigten Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen zu machen. Unter anderem müssten neue Daten erhoben werden, insbesondere zur Verhütung von Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben. Nur so könne festgestellt werden, inwieweit sie frei von Druck selbst entscheiden, ob und mit welcher Methode sie verhüten. „Es fehlen auch Daten zur Frage, ob und wie viele Abtreibungen bei Frauen mit intellektuellen oder psychosozialen Beeinträchtigungen ohne ihre freie und informierte Zustimmung stattfinden“, betonte die Leiterin der Monitoring-Stelle. „Bei der Ausarbeitung des Aktionsplans müssen einschlägige Selbstorganisationen von Frauen mit Behinderungen unbedingt beteiligt werden.“