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Keine Maske, kein Einkauf – trotz Attest

10.09.2020
Ein Einkaufswagen in einem Supermarkt.

Die Corona-Krise verlangt allen Menschen viel ab. Da kann selbst ein routinemäßiger Gang in den Supermarkt zum Parforceritt werden. Zwischen Abstandsageboten, gestresstem Personal, verrutschten Masken, fehlenden Desinfektionsmöglichkeiten und angespannten Kunden kann der Einkauf zum bedrückenden und belastenden Erlebnis werden. Und dann der Funke, der die Situation explodieren lässt: ein Einkaufender ohne Maske! Schnell ist die Empörung groß und entlädt sich nicht selten in Ausbrüchen von verbalen bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen. Im Zuge von Berichten über Coronaleugner und Maskenverweigerer nicht komplett unverständlich.

Doch gibt es Menschen, die auf Grund einer Einschränkung, keine Maske tragen können und dies mit ärztlichem Attest auch belegen können. Diesen Menschen wird in der angespannten Lage zurzeit oft das Einkaufen erschwert oder gar verwehrt. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln erreichen vermehrt Beschwerden von Menschen mit Behinderung, die, auch mit ärztlichem Attest, nicht einkaufen gehen können.

So erging es zum Beispiel Frau Klein, die aus einem Kölner LIDL hinausgeworfen wurde. Während ihres Einkaufs forderte sie ein Mitarbeiter auf, eine Maske aufzusetzen oder den Laden zu verlassen. Frau Klein versuchte dem Mann ihr Attest zu zeigen, doch dieser ging nicht darauf ein. Ein weiterer Kollege kam hinzu. Dessen aggressives Verhalten und die Aufnahme von Körperkontakt, bewegte die ältere Dame dazu, den Laden zu verlassen. Die Polizei wurde eingeschaltet.

Herr Hörnig aus Köln kann von ähnlichen Erlebnissen bei gleich zwei unterschiedlichen Supermarktketten berichten. Er ist auf Grund einer chronischen Erkrankung vom Tragen einer Maske befreit, doch dies konnte er einem EDEKA-Mitarbeiter leider nicht vermitteln. Als dieser den maskenlosen Kunden sah, begegnete er ihm unvermittelt mit aggressivem und bedrohlichem Verhalten. Herr Hörnig schildert die Situation so: „Der Mitarbeiter kam schnellen Schrittes auf mich zu und baute sich sofort vor mir auf. Er kam mit seinem Gesicht ca. 5 cm vor meines und brüllte ‚raus aus meinem Markt‘. Ich teilte ihm mit, dass ich eine medizinische Befreiung hätte, aber er brüllte weiter und packte mich am Arm und wollte mich aus dem Laden zerren. Es kam zu einem Gerangel und ich verlies geschockt das Geschäft.“ Herr Hörnig teilte den Vorfall EDEKA mit, als Antwort darauf erhielt er Hausverbot.

Auch bei einem REWE-Markt hatte Herr Hörnig Probleme, allerdings war der Ausgang deutlich erfreulicher. Auch hier wurde er trotz Attest unsanft aus dem Laden geworfen. Nach seiner Beschwerde geschah jedoch etwas positives. Der Marktleiter kontaktierte ihn, entschuldigt sich in aller Form und versprach seine Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren. Mit Erfolg, denn nun ist es Herrn Hörnig dort gestattet ohne Maske einzukaufen.

Dem KSL Köln, sowie allen betroffenen Menschen mit Behinderung ist die Problematik eines Kunden ohne Maske bewusst. Die Unsicherheit, den Stress und die Ablehnung, die er bei Personal und Kundschaft auslösen kann, machen die Situation für alle Beteiligten schwierig. Nichtsdestotrotz müssen Betroffenen mit einem ärztlichen Attest die Möglichkeit haben einzukaufen. Wir fordern daher die Konzerne und ihre Marktleitungen auf, sich der Situation zu stellen und ihre Mitarbeitenden angemessen aufzuklären und zu sensibilisieren.