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UN-Fachausschuss rügt finnische Behörden wegen Verweigerung Persönlicher Assistenz

08.06.2022
Justitia mit Waage und Schwert
Das KSL Köln informiert:
 
Im März 2022 hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine wichtige Entscheidung im Fall einer individuellen Beschwerde getroffen:
 
In der Entscheidung hob der UN-Fachausschuss die Entscheidung der finnischen Behörden auf, einer behinderten Person Persönliche Assistenz vorzuenthalten.
Der Beschwerdeführer hatte Assistenzbedarf beantragt, um selbstbestimmt in eigener Wohnung leben zu können. Die finnischen Behörden verweigerten die Bewilligung des beantragten Assistenzumfangs – mit der Begründung, dass der Antragsteller wegen seiner kognitiven Beeinträchtigungen nicht fähig sein, den nötigen Assistenzbedarf festzustellen. Die finnische Gesetzgebung erlaubt diese Entscheidung.
 
Der UN-Fachausschuss verurteilt diese gesetzliche Grundlage sowie die daraus folgende Entscheidung der Behörden als ableistisch, dies stehe im Widerspruch zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung. Der Vertragsstaat Finnland verletze damit Artikel 5 (Recht auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung) und 19 (Recht auf selbstbestimmtes Leben) UNRBK.
 
Finnland erhielt die Empfehlung, den Antrag auf Persönliche Assistenz zu überdenken, eine Entschädigung zu zahlen und seine Rechtsvorschriften zu ändern.  
 
 
Weitere Infos gibt es unter diesem Link: