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Teilhabebericht NRW erneut im Landtag diskutiert – Aus Daten müssen nun Taten folgen

29.03.2021

Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags NRW befasste sich am 19.März in einer schriftlichen Anhörung mit dem ersten „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention begrüßt den Teilhabebericht NRW insgesamt als ein gelungenes Beispiel einer modernen, datenbasierten Behindertenberichterstattung, bei der es nicht mehr einzig um die Darstellung staatlicher Leistungen für Menschen mit Behinderungen geht, sondern um deren tatsächliche Lebenslagen. Der Bericht ist daher ein wichtiger Schritt in Richtung der Erfüllung der Verpflichtung zur menschenrechtlichen Datensammlung aus Artikel 31 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Weitere Informationen
www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/teilhabebericht-nrw-erneut-im-landtag-diskutiert-aus-daten-muessen-nun-taten-folgen