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Nach den Wahlen in NRW: Institut für Menschenrechte fordert engagierte Inklusionspolitik der neuen Landesregierung

25.05.2022

Nach den Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag am 15. Mai fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die verhandelnden Parteien auf, den neuen Koalitionsvertrag entschieden auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten. Sie sollten inklusionspolitische Vorhaben in allen Bereichen der Landespolitik verankern und in ihr Regierungsprogramm aufnehmen.
„Drängende Probleme bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen umgehend angegangen und gelöst werden. In NRW leben rund 3,67 Millionen Menschen mit Behinderungen, das sind 20,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Sie haben ein Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung. Die neue Landesregierung sollte sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag klar bekennen“, erklärt Susann Kroworsch von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, das die Umsetzung der Konvention in NRW beobachtet.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören laut Kroworsch unter anderem ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems und der schrittweise Abbau der Förderschulen. Darüber hinaus sollten mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen und Werkstätten hinsichtlich ihrer Übergangsfunktion, auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten, umstrukturiert werden.

Weitere inklusionspolitische Schwerpunkte der neuen Landesregierung sollten der flächendeckende Aufbau einer barrierefreien Gesundheitsversorgung und der Ausbau gemeindenaher, dezentralisierter Wohnangebote sein. Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen sollte durch die verpflichtende Einrichtung einer Interessenvertretung kommunaler Behindertenbeauftragter und -beiräte gestärkt werden. Nicht zuletzt sollte ein Prozess zur konsequenten Umsetzung der Empfehlungen des Abschlussberichts der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ gemeinsam mit den zuständigen Akteurinnen und Akteuren organisiert werden.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat heute ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen an die neue Landesregierung zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen in sechs Themenfeldern vorgelegt.

WEITERE INFORMATIONEN

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen in der 18. Wahlperiode (2022-2027). Sechs Punkte für eine menschenrechtlich ausgerichtete behindertenpolitische Agenda
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/empfehlungen-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-der-18-wahlperiode-in-nordrhein-westfalen-2022-2027