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Sei kein Behinderer!

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Barrierefreiheit ist ein großes und essenzielles Thema für Menschen mit Behinderung. Barrieren im Alltag sind zahlreich und vielfältig. Für die „große“ politische Lösung wird von Behindertenseite seit Jahrzehnten gekämpft. Doch auch im „Kleinen“ kann viel getan werden, wenn das Bewusstsein und die Bereitschaft vorhanden sind. Um dieses Bewusstsein für alltägliche und leicht zu beseitigende Barrieren unter Bürgerinnen und Bürgern und der Privatwirtschaft zu schärfen, startet das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) Köln in Zusammenarbeit mit der EUTB SL Köln die Kampagne „Sei kein Behinderer!“. Zum Start der Kampagne im Rahmen des europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai nimmt die Kampagne zunächst zwei Aspekt in den Fokus.

Die erste Barriere sind Fahrräder, Roller, E-Scooter und andere Fahrzeuge die unachtsam auf Gehwegen abgestellt werden. Diese sind für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen, aber auch z.B. für Eltern mit Kinderwagen, ein mehr als lästiges Hindernis. Für blinde und sehbehinderte Menschen stellen diese Fahrzeuge aber zusätzlich eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle für Stürze und Verletzungen dar. Um die Fahrzeugbesitzer auf dieses Problem aufmerksam zu machen wurde ein Anhänger entworfen, der bald an vielen Barrieren baumeln wird.

Sei kein Behinderer! - Anhänger

Die zweite Barriere auf die „Sei kein Behinderer!“ aufmerksam machen will, sind die Treppenstufen vor vielen Geschäften und Gastronomien. Diese bilden eine oft unüberwindbare Hürde für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Ein provokativer Aufkleber soll dabei helfen, die Privatwirtschaft für diese Problematik zu sensibilisieren.

Sei kein Behinderer! - Aufkleber

Vielen mögen diese Barrieren unbedeutend erscheinen. Aber deren Beseitigung, oft ohne allzu große Anstrengungen möglich, würden einen großen Beitrag zur Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung leisten. Denn eine wirklich inklusive Gesellschaft fängt im Kleinen an, in der Straße, der Nachbarschaft, dem Viertel.

Eine Rollstuhlfahrerin steht vor eine Geschäft mit Stufe. Ein Fahrrad steht quer auf dem Gehweg.

Ein Erfahrungsbericht von Ellen Kuhn (EUTB SL Köln):

In einer Großstadt zu wohnen bedeutet, viel Geld für Miete zu bezahlen. Es bedeutet aber auch, dass man mit dem ÖPNV gut von A nach B kommt, ein großes Angebot an Kneipen, Restaurants, kulturellen Veranstaltungen, Sportvereinen und ein vielfältiger Einzelhandel zur Verfügung steht.

Normalerweise. Denn wenn man eine Behinderung hat, sieht das anders aus.

In Köln beispielsweise ist der ÖPNV nur manchmal barrierefrei. Einige Linien der KVB haben leider keinen barrierefreien Zugang. Und/oder die Aufzüge zu den Bahnsteigen sind mal wieder kaputt. Wenn ich dann als Rollstuhlfahrer*in von A nach B gekommen bin, kann ich viele der oben genannten Angebote nicht nutzen, weil es zum Beispiel Stufen oder keine geeigneten Toiletten gibt. Für mich bedeutet das, dass ich lange recherchieren muss, ob das Angebot, das ich nutzen möchte, überhaupt nutzbar für mich ist.

Im öffentlichen Bereich hat sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren Einiges bewegt, wenn auch immer noch nicht genug.

Im privatwirtschaftlichen Bereich sieht das leider anders aus. Ungefähr 80% der Geschäfte in meinem Stadtteil sind mit einem Elektrorollstuhl, den man nicht mal eben eine Stufe hochhieven kann, nicht erreichbar. Es gibt einige wenige Restaurantbesitzer oder Einzelhändler, die für einen barrierefreien Zugang gesorgt haben. Darüber freue ich mich sehr. Die Meisten ignorieren dieses Problem jedoch. Auch ein Artikel zu der Stufen-Problematik inklusive Lösungsvorschlag im Stadtteil-Magazin, an dem viele Einzelhändler mit Beiträgen oder Anzeigen beteiligt sind, hat an der Situation nichts geändert. Das Bewusstsein, dass es normal sein muss, dass ALLE teilhaben können, ist offensichtlich in den Köpfen noch nicht angekommen.

Aus diesem Grund brauchen wir ein gutes und faires Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Ich fordere den Gesetzgeber dazu auf, JETZT dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt leben und alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens genauso nutzen können wie alle anderen auch. Leider bleiben Gesetze wie Art. 3 Abs. 3 GG ("(...)Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") und die UN-Behindertenrechtskonvention bisher zu einem viel zu großen Teil Lippenbekenntnisse.

Für ein gutes Barrierefreiheitsrecht

Am 25. Juni 2021 findet die letzte reguläre Sitzung des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode statt. Bis dahin haben die Bundestagsabgeordneten also noch Zeit, vor der Bundestagswahl gute und längst überfällige gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit zu beschließen.

Gesetze, wie das Teilhabestärkungsgesetz und das Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), die in den nächsten Wochen im Bundestag behandelt werden, bieten den Abgeordneten die Möglichkeit, gute Regelungen zu beschließen, damit auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. 

mehr Informationen unter https://barrierefreiheitsgesetz.org